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AGIMENDO.invest

Grüne Investitionen erfassen und auswerten

Die EU Taxonomie-Verordnung für nachhaltige Investitionen.

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AGIMENDO.invest_small_frame-freigestellt

 

Der globale Klimawandel veranlasst Unternehmen mehr und mehr dazu, nachhaltig und verantwortungsbewusst wirtschaftlich zu handeln. Das Europäische Parlament fordert durch die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung Unternehmen dazu auf, sich mit dem Thema Umwelt auseinanderzusetzen und zum Klimaschutz beizutragen. Mit der EU-Taxonomie-Verordnung werden die Berichtspflichten auf "grüne" Finanzkennzahlen erweitert. Bereits ab dem Berichtsjahr 2022 wird dies für Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021 verpflichtend. 

Die EU-Taxonomie-Verordnung hat das Ziel bis 2050 eine klimaneutrale Union zu schaffen. Mithilfe verschiedener Bedingungen für Unternehmen und Investoren, die erfüllt werden müssen, soll festgelegt werden, ob eine Wirtschaftsaktivität nachhaltig geltend gemacht werden kann oder nicht. Darüber hinaus soll die EU-Taxonomie-Verordnung als Benchmark dienen bei der Bewertung von Tätigkeiten, die erheblich mit sozialen und/oder ökologischen Zielen übereinstimmen. 

Bislang konzentriert sich die EU-Taxonomie-Verordnung insbesondere auf Umweltziele, zukünftig sollen aber auch soziale Ziele und Governance-Ziele inkludiert werden. Ob eine Wirtschaftsaktivität grün ist oder nicht, wird in der EU-Taxonomie-Verordnung durch sechs EU-Umweltziele definiert. 

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung sind
agimendo.invest-taxonomieverordnung_ziel_1
Klimaschutz
agimendo.invest-taxonomieverordnung_ziel_2
Anpassung an den Klimawandel
agimendo.invest-taxonomieverordnung_ziel_3
Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
agimendo.invest-taxonomieverordnung_ziel_4
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
agimendo.invest-taxonomieverordnung_ziel_5
Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
agimendo.invest-taxonomieverordnung_ziel_6
Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur EU-Taxonomie-Verordnung

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Damit eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig und somit als taxonomieorientiert gilt, sind vier Bedingungen definiert.

Diese Kriterien muss die Wirtschaftsaktivität erfüllen, damit das Unternehmen als "grün" gilt:

  1. Die Wirtschaftsaktivität trägt zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele bei. 
  2. Die Wirtschaftsaktivität beeinträchtigt keines der sechs Umweltziele. 
  3. Die Wirtschaftsaktivität erfüllt den Mindestschutz. 
  4. Die Wirtschaftsaktivität entspricht den technischen Bewertungskriterien. 

Die EU-Taxonomie-Verordnung gilt für: 

  • ... die EU und ihre Mitgliedstaaten, wenn diese Maßnahmen ergreifen, um Richtlinien oder Bezeichnungen für nachhaltige Finanzprodukte (z.B. Investmentfonds) oder Anleihen (z.B. Green Bonds) einzuführen.
  • ... Finanzmarktteilnehmer, wenn diese Finanzprodukte zur Verfügung stellen.
  • ... Unternehmen bzw. große Organisationen, die gem. der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind

Ziele der EU-Taxonomie-Verordnung sind: 

  1. Einheitliche Anforderungen für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
  2. Erhöhung der Transparenz
  3. Beweis und Vermeidung von Greenwashing
  4. Schaffen eines Bewusstseins für die Umweltauswirkungen von Finanzprodukten
  5. Umleitung von Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen und Unternehmen

 

Warum sollten Sie sich mit dem Thema EU-Taxonomie-Verordnung befassen?

Unternehmen müssen bereits im Geschäftsjahr 2021 über die ersten beiden Umweltziele (Abschwächung des Klimawandels & Anpassung an den Klimawandel) berichten und im Jahre 2022 über die übrigen vier Umweltziele (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen). Unternehmen sollten sich bereits vor der Umsetzung mit wichtigen Schlüsselfragen auseinandersetzten, um die Maßnahmen und deren Konsequenzen zu begreifen. Ob die EU-Taxonomie-Verordnung eingeführt wird oder nicht, steht außer Frage. Lediglich der daraus resultierende Umfang und zusätzliche Aufwand sind unklar.

  • Verordnung wirkt sich wesentlich auf die Berichtspflichten für Finanzunternehmer aus & andere Unternehmen 
  • Kommission will EU-Taxonomie-Verordnung als Benchmark nutzen 
  • Die EU-Taxonomie-Verordnung wirkt sich ebenfalls auf die Strategie des Unternehmens und das Finanzwesen aus

 

Welche technischen Herausforderungen bringt die EU-Taxonomie-Verordnung mit sich?

  • Wie erfasse ich anstelle von geschätzten Zahlen, genaue Werte im Hinblick auf meine nachhaltigen Investitionen? 
  • Wie kann ich meine grünen Investitionen erfasst, klassifizieren und reporten?
  • Wie kann ich den grünen Anteil meiner Gesamtinvestitionen pro Jahr ermitteln?
  • Wie kann ich nachvollziehbar darstellen, welche Investitionen auf das Ziel der Nachhaltigkeit einzahlen?
Wie Ihnen AGIMENDO.invest bei der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung hilft
  • Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung in ihrem SAP System umsetzten
  • Einführung von Prozessen für ein Taxonomie-konformes Berichtswesen 
  • Implementierung eines Taxonomie-konformen Berichtswesen
  • Möglichkeit grüne Investitionen zu tätigen und zu markieren
  • Erkenntnisgewinn über die Einhaltung der nachhaltigen Umweltziele/ Kriterien 
  • Berücksichtigung von Umweltzielen bei zukünftigen Finanzentscheidungen
 

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Sie möchten mehr rund um das Thema Taxonomie Verordnung erfahren? In unserem Blog finden Sie zahlreiche Artikel, Fachbeiträge und Webinare zu dem Thema EU-Taxonomie. Darüber hinaus finden Sie auch einige Artikel zum Thema Nachhaltigkeit. 

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